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altes Wohnhaus

Feststellung von Wohnadressen und Besitzgütern

Hausforschung

Sie wollten schon immer wissen, wie alt Ihr Haus ist? Welche Geschichten stecken hinter dem eigenen Haus? Gab es Brände? Warum musste es verkauft werden? Wann wurde es erbaut, wann wurde umgebaut, wer lebte darin, wie lebten die Menschen darin und welche Berufe wurden an dem Haus ausgeübt. All das sind Fragen, die man sich als Hausbesitzer im Laufe des Lebens einmal stellt. Vieles ist gut dokumentiert und mit ein wenig Aufwand erforschbar.

 

 

Das Digitale Grundbuch

Ein sogenannter Grundbuchsauszug kann beim Bezirksgericht um 15 € angefordert werden. Darin sind neuere Daten bis in die Jetztzeit enthalten.

 

Das Neue Grundbuch

Das Neue Grundbuch wurde ca. 1880 angelegt und reicht bis etwa 1980. Mit der Grundbuchsnummer und der Einlagezahl einer Liegenschaft kann im Oberösterreichischen Landesarchiv (OÖLA) gegen einen kleinen Beitrag Einsicht genommen werden. Im Neuen Grundbuch findet man Besitzverhältnisse, Erbschaftsaufteilungen, Käufe, Verkäufe, Übergaben und Belastungen.

 

Das Alte Grundbuch

Im Neuen Grundbuch ist der Verweis, wie man zum Alten Grundbuch (ca. 1780 bis 1880) gelangt. Neben Besitzverhältnissen findet man hier welche Zehentabgaben an den Grundherrn geleistet werden mussten. Das Alte Grundbuch ist nur digital im Oberösterreichischen Landesarchiv einsehbar.

 

Theresianisches Gültbuch

Das Theresianum wurde 1750 angelegt und liefert interessante Daten zum Viehbestand, Ernteumfang und zugehörigen Grundstücken.

 

Herrschaftsprotokolle

In die Herrschaftsakten kann man von zuhause aus Einsicht nehmen. Sie reichen oft weiter zurück als Grundbücher und Kirchenmatriken. Bis zur Bauernbefreiung 1848 musste jeder Hausbesitzer einem Grundherrn Robot leisten. Übrigens, alle Häuser, die vor 1848 erbaut worden waren, hatten einen sogenannten Vulgonamen. Die Ursprünge der Hausnamen liegen in der Grundherrschaft. Diese ordneten ursprünglich an, dass jedes Haus einen eindeutig zuordenbaren und generationsübergreifenden Namen erhält, da es ja noch keine Postadressen gab. Wollte nun ein Bauer heiraten, musste er zunächst beim Grundherrn um Erlaubnis ansuchen. Dann wurde der Ehevertrag oder aber auch Kaufvertrag, Übergabsvertrag, Inventarium, Verlassenschaftsabhandlung einmal als Abschrift dem Untertan mitgegeben und einmal in einem Buch festgeschrieben, welches beim Grundherrn blieb. Solche Inventarlisten oder Verlassenschaftsabhandlungen sind oft hochinteressant, leider schwierig zu lesen, aber die „Krönung“ der persönlichen Ahnenforschung, verleihen sie doch dem Datenskelett mehr Lebendigkeit und soziologisches Verständnis. 

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Heißer Tipp:
Unter www.doris.at findet man unter „Hofnamen und Häusergeschichte“ zu jeder Liegenschaft, die vor 1848 erbaut wurde ein pdf-Dokument, das jene Information enthält, wie man zu grundbücherlichen Daten kommt und die Geschichte eines Hauses erforscht.

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Link zu Doris webOffice (Österreich Karte)

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